Ein klein wenig im Internet recherchieren, Adresse in ein vorgefertigtes Mahnschreiben einsetzen und ab dafür – So kann man als Abmahn-anwalt schickes Geld verdienen. Nun scheint es auch Geocaching zu treffen, besser gesagt die Reisewanze genannt „Travelbug“.
Wer ein Auto auf den Markt bringen möchte, darf es nicht Audi nennen. Ebenso darf man seine
Auktionsplattform nicht Ebay oder seine Suchmaschine nicht Google nennen. Wer in naher Zukunft das Wort „Travelbug“ verwendet, um gewisse Produkte damit zu verkaufen oder zu bewerben, dürfte Post
von einem findigen Rechtsvertreter aus Dormagen bekommen. Denn eigentlich ist es nicht der „Travelbug“, sondern der „Travel Bug“. Nur diese Schreibweise hat sich Groundspeak als Wortmarke
gesichert. Und genau hier setzt der findige Anwalt an:
Registerauskunft des Deutschen Patent- und
Markenamte
Die betroffenen Produkte findet man unter „Waren- / Dienstleistungsverzeichnis“ unter oben genanntem
Link.
Bitte gebt diese Info entsprechend weiter, der „gute Mann“ soll mit einer solchen Aktion möglichst keinen einzigen Cent verdienen!
Im eigenen Temopo deinen Weg gehen ...
"Bis bald im Wald" ...
Rabe Abraxas
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